Mitglied werden

Mitgliedschaft bei der Sportvereinigung 1897 Cannstatt e.V.

Beitragsberechnung (Erst- und Folgebeitrag)

  • Der Erstbeitrag im Beitrittsjahr wird um die nicht genutzten Monate gekürzt - Die Mitgliedschaft beginnt immer bei Eintritt während des Monats, rückwirkend zum 1. des Monats. (Beispiel: Eintritt am 08.06. / Erstbeitrag wird vom 01.06. - 31.12.) errechnet.
  • Der Mitgliedsbeitrag in den Folgejahren gilt für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. Der Folgebeitrag wird am Anfang des nächsten Jahres (meistens im Februar) per Lastschrifteinzug belastet

Vereinskündigung

  • Die Vereinskündigung zum Jahresende muss bis zum 30.09. in Textform eingehen (siehe Satzung)
  • Wird nicht spätestens bis zum 30.09. in Textform gekündigt, entsteht auch im Folgejahr noch eine Beitragspflicht.
  • Bei Austritten aus den Abteilungen muss aus dem Kündigungsschreiben eindeutig hervorgehen, ob auch ein Austritt aus dem Hauptverein Sportvereinigung 1897 Cannstatt e.V. erfolgen soll.

Familienmitgliedschaft

  • Die Familienmitgliedschaft wird nur auf Antrag in Textform gewährt, eine automatische Prüfung durch den Verein erfolgt nicht. Die Familienmitgliedschaft ist ein Zusammenschluss von Einzelmitgliedschaften.
  • Eine Familienmitgliedschaft besteht aus mindestens drei Personen, die im gleichen Haushalt leben (Ein Elternteil und mindestens zwei Kinder oder zwei Elternteile und mindestens ein Kind).

Allgemeine Hinweise

  • Zur Deckung der Ausgaben des Vereins werden von den Mitgliedern Beiträge erhoben. Laut Satzung ist jedes Mitglied des Vereins verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Der Mitgliedsbeitrag ist kein Entgelt, das heißt: Der Beitrag wird nicht für die Erbringung einer Leistung, sondern für die Mitgliedschaft im Verein erhoben. Mit dem Eintritt in den Verein und der Entrichtung des jeweiligen Mitgliedsbeitrags und ggf. des Abteilungsbeitrages ist jedes Mitglied berechtigt, die entsprechenden Angebote des Vereins zu nutzen, sofern freie Platzkapazitäten in den Gruppen/Mannschaften vorhanden sind. Ein Erstattungsanspruch für ausgefallene Sporteinheiten besteht nicht.

  • Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich nur im Lastschriftverfahren eingezogen. Sollte das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zu Einlösung. Die Abbuchungsermächtigung wird auf jederzeitigen Widerruf erteil. Die Zahlungsverpflichtung erlischt nicht durch stillschweigendes Fernbleiben von den Übungsstunden/Trainingseinheiten!

  • Für den Fall der Anmeldung eines minderjährigen Kindes übernimmt der/die gesetzliche Vertreter/in bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Kindes die selbstschuldnerische Bürgschaft für die Entrichtung der fälligen Mitgliedsbeiträge und verzichtet auf die Einrede der Vorausklage.

  • Zahlungen erfolgen bitte ausschließlich direkt an die Geschäftsstelle, nicht an die jeweiligen Trainer/Übungsleiter. (Ausnahme: Kursgebühren bei Eltern-Kind-Turnen, Schwimmen und Yoga)

E-Mailadresse Mitgliederverwaltung

gst@spvgg-cannstatt.de

Bitte senden Sie an diese E-Mailadresse alle Beitrittserklärungen, Vereinskündigungen, Änderungen (z.B. Bankverbindung) und sonstigen Anfragen. Unter Downloads finden Sie hierfür auch entsprechende Formulare.

Spvgg-Mitgliedsbeiträge

  Jahresbeitrag einmalig
Erwachsene 130 €  
Schüler/Studierende/Azubis über 18 Jahren 82 €  
Jugendliche 15-18 Jahre 82 €  
Kinder bis 14 Jahre 72 €  
     
Rentner 70 €  
Zweitmitglied 72 €  
passives Mitglied 118 €  
passives Zweitmitglied 60 €  
     
Familienbeitrag (Eltern und alle Kinder bis 18 Jahren, sportlich aktiv) 202 €  
Familienbeitrag (Eltern passiv und alle Kinder bis 18 Jahren sportlich aktiv) 190 €  
Familienbeitrag passiv, ohne Kinder 178 €  
     
Aufnahmegebühr   15 €
wfv-Gebühr
Online-Spielberechtigung Fußball
Vereinswechsel
  20 €
wfv-Gebühr
Online-Spielberechtigung Fußball
Erstausstellung
  5 €
     
Abteilungsbeitrag Fußball Aktive (Erwachsene ab 18 Jahren) 30 €  
Abteilungsbeitrag Fußball Jugendliche (15-18 Jahre) 24 €  
Abteilungsbeitrag Fußball Kinder (bis 14 Jahre) 18 €  
     
Abteilungsbeitrag Handball Erwachsene/A-D-Jugend 50 €  
Abteilungsbeitrag Handball E-/F-Jugend 30 €  
     
Abteilungsbeitrag Tennis 70 €  

Sie möchten auch offiziell Ja zur Sportvereinigung Cannstatt 1897 e.V. sagen und Mitglied bei uns werden? Wir freuen uns, Sie bei der Spvgg begrüßen zu dürfen.

Füllen Sie bitte das Beitrittsformular, das Sie hier auch unter Downloads herunterladen können, aus und schicken es bitte an die Geschäftsstelle per E-Mail oder per Post an:

Sportvereinigung 1897 Cannstatt e.V.
Geschäftsstelle
Hofener Straße 115
70372 Stuttgart

Sie haben eine FamilienCard oder Bonuscard+Kultur der Stadt Stuttgart?

Städtische Förderung für Sie als Mitglied möglich

Sind Sie Inhaber*in einer FamilienCard und möchten einen Teil der Mitgliedsbeiträge damit bezahlen? Sie besitzen eine Bonuscard+Kultur und haben Lust auf Sport? Dann können Sie über uns gerne einen Zuschuss zu Ihren Mitgliedsbeiträgen beantragen.

FamilienCard:

Das Guthaben der FamilienCard kann direkt bei uns auf der Geschäftsstelle zu unseren Servicezeiten eingelöst werden. Sie könnnen hier an unserem neuen Terminal frei einen Betrag zwischen 1-60 € wählen, unser Team hilft Ihnen sehr gerne dabei.

Sie möchten nicht extra zur Geschäftsstelle kommen? Kein Problem! Weiterhin ist ebenfalls eine Abbuchung unter Angabe unserer Angebotsnummer 20240 direkt beim Bürgerbüro Bad Cannstatt oder einem der anderen Bezirksämter Stuttgarts möglich.

Bonuscard + Kultur:

Kommen Sie dazu einfach mit Ihrer "Bonuscard + Kultur" zu unseren Servicezeiten in die Geschäftsstelle. Wir notieren den Code Ihrer Bonuscard und lösen das Guthaben für Sie ein. Nach Prüfung und Bewilligung durch das Amt für Sport und Bewegung werden wir Sie kontaktieren. Sie erhalten dann bei uns eine Ermäßigung in Höhe von 50 Euro für Sportangebote oder Mitgliedschaften. Der Zuschuss kann zudem mit weiteren Förderungen wie der FamilienCard kombiniert werden.

Weitere Informationen zur "Bonuscard + Kultur" finden Sie hier.

Hinweis zur Verrechnung/Auszahlung der Guthaben von FamilienCard und Bonuscard+Kultur:

Gerne können diese Guthaben wie oben beschrieben bei uns genutzt werden. Bitte beachten Sie aber: Es findet aber keine direkte Verrechnung mit unseren Mitgliedsbeitragsabbuchungen statt, wir müssen diese beide Vorgänge trennen. Die Beiträge werden immer in voller Höhe vom Bankkonto des Mitglieds bzw. des gesetzlichen Vertreters abgebucht bzw. müssen bei Neueintritt zunächst bar bzw. per Bankkarte auf der Geschäftsstelle bezahlt werden.

Die Stadt Stuttgart erstattet das Guthaben der Familiencard bzw. den Zuschuss zur Bonuscard+Kultur nach Prüfung und einer Bearbeitungszeit (bei der FamilienCard etwa 6-8 Wochen nach Einlesen der Karte; bei der Bonuscard im Juni bzw. Dezember) auf unser Vereinskonto. Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist, informieren wir Sie persönlich und Sie können den Zuschuss auf unserer Geschäftsstelle sofort bar abholen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen unter gst@spvgg-cannstatt.de zur Verfügung.