Sie haben eine FamilienCard oder Bonuscard+Kultur der Stadt Stuttgart?

Städtische Förderung für Sie als Mitglied möglich

Sind Sie Inhaber*in einer FamilienCard und möchten einen Teil der Mitgleidsbeiträge damit bezahlen? Sie besitzen eine Bonuscard+Kultur und haben Lust auf Sport? Dann können Sie über uns gerne einen Zuschuss zu Ihren Mitgliedsbeiträgen beantragen.

FamilienCard:

Das Guthaben der FamilienCard kann direkt bei uns auf der Geschäftsstelle zu unseren Servicezeiten eingelöst werden. Sie könnnen hier an unserem neuen Terminal frei einen Betrag zwischen 1-60 € wählen, unser Team hilft Ihnen sehr gerne dabei.

Sie möchten nicht extra zur Geschäftsstelle kommen? Kein Problem! Weiterhin ist ebenfalls eine Abbuchung unter Angabe unserer Angebotsnummer 20240 direkt beim Bürgerbüro Bad Cannstatt oder einem der anderen Bezirksämter Stuttgarts möglich.

Bonuscard + Kultur:

Kommen Sie dazu einfach mit Ihrer "Bonuscard + Kultur" zu unseren Servicezeiten in die Geschäftsstelle. Wir notieren den Code Ihrer Bonuscard und lösen das Guthaben für Sie ein. Nach Prüfung und Bewilligung durch das Amt für Sport und Bewegung werden wir Sie kontaktieren. Sie erhalten dann bei uns eine Ermäßigung in Höhe von 50 Euro für Sportangebote oder Mitgliedschaften. Der Zuschuss kann zudem mit weiteren Förderungen wie der FamilienCard kombiniert werden.

Weitere Informationen zur "Bonuscard + Kultur" finden Sie hier.

Hinweis zur Verrechnung/Auszahlung der Guthaben von FamilienCard und Bonuscard+Kultur:

Gerne können diese Guthaben wie oben beschrieben bei uns genutzt werden. Bitte beachten Sie aber: Es findet aber keine direkte Verrechnung mit unseren Mitgliedsbeitragsabbuchungen statt, wir müssen diese beide Vorgänge trennen. Die Beiträge werden immer in voller Höhe vom Bankkonto des Mitglieds abgebucht.

Die Stadt Stuttgart erstattet das Geld nach Prüfung und einer Bearbeitungszeit (bei der FamilienCard etwa 6-8 Wochen nach Einlesen der Karte; bei der Bonuscard im Juni bzw. Dezember) auf unser Vereinskonto. Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist, können Sie den Zuschuss auf unserer Geschäftsstelle bar abholen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen unter gst@spvgg-cannstatt.de zur Verfügung.

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